Informationen zum Immobilienkauf in Spanien: häufig gestellte Fragen Informationen zum Immobilienkauf in Spanien: häufig gestellte Fragen

Informationen zum Immobilienkauf in Spanien: häufig gestellte Fragen

Rayos de Sol

1. Ist der Erwerb einer Immobilie in Spanien sicher?

Faq

Spanien ist ein entwickeltes Land mit umfassender Gesetzgebung zum Verbraucherschutz. Insbesondere im Immobilienbereich gibt es gute Gesetze, die den Käufer schützen. Diese bieten dem Käufer das Recht auf eine Garantie für Neubauimmobilien und Sicherheit hinsichtlich der gezahlten Beträge als Zahlungsbedingungen für Neubauten. Beim Kauf eines Neubaus ist es gesetzlich vorgeschrieben, eine Bankgarantie (oder eine Garantieversicherung) für die gezahlten Raten zu erhalten. Wenn Sie die empfohlenen Schritte zusammen mit Rayos de Sol unternehmen, ist der Kauf einer Immobilie in Spanien sicher. Wir empfehlen immer einen unabhängigen Rechtsberater, der alle Dokumente prüft und die erforderlichen Unterlagen vom Verkäufer anfordert. Wir haben bereits viele Kunden beraten, sodass Sie sich um nichts kümmern müssen.

2. Welche zusätzlichen Kosten fallen beim Kauf einer Immobilie in Spanien an?

Faq

In Ihrem Budget müssen Sie die „Käuferkosten“ berücksichtigen. Diese Kosten belaufen sich auf etwa 11-14 % des Kaufpreises. Dazu gehören die Mehrwertsteuer (Neubau) bzw. Grunderwerbsteuer (Bestandsbau), Kosten für den Notar, das Grundbuchamt und den Anwalt. Wir empfehlen Ihnen, 14 % des Kaufpreises als Nebenkosten einzukalkulieren. Der größte Teil davon besteht aus 8 % bzw. 10 % Grunderwerbsteuer (Bestandsbau) bzw. 10 % Mehrwertsteuer (Neubau). Falls Sie eine Hypothek benötigen, fallen zusätzlich zu den normalen Nebenkosten auch Kosten für die Aufnahme einer Hypothek an.

3. Kann ich in Spanien eine Hypothek bekommen?

Faq

Ja, Sie können in Spanien eine Hypothek auf Ihre Immobilie aufnehmen. Die Banken sind in den letzten Jahren strenger geworden, aber je nach Ihrer finanziellen Lage ist es möglich, eine Hypothek aufzunehmen. Normalerweise wird eine Hypothek von maximal 70 % des Schätzwerts oder des Kaufpreises des Hauses (der niedrigere dieser beiden Werte) gewährt. Wir können Sie diesbezüglich natürlich beraten und Sie mit unserem Hypothekenberater bekannt machen.

4. Mit welchen jährlichen Kosten muss ich beim Kauf einer Immobilie in Spanien rechnen?

Faq

Jährliche Grundsteuer: IBI (Impuesto Sobre Bienes Inmuebles), diese kommunale Steuer ist ein Prozentsatz des Katasterwertes, der je nach Gemeinde unterschiedlich ist. Dies ist eine lokale Grundsteuer, unabhängig davon, wem sie gehört. Vermögens- und Einkommensteuer: Eigentümer eines Hauses in Spanien müssen eine jährliche Einkommensteuererklärung abgeben: Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas. Unser Steuerberater kann dies für Sie übernehmen. Eigentümergemeinschaft: Wenn Ihre Immobilie Teil eines Komplexes/einer Gemeinschaft oder eines Gebäudes mit Gemeinschaftszonen ist, ist der Eigentümer gesetzlich verpflichtet, Mitglied der Eigentümergemeinschaft zu werden. Das jährliche Instandhaltungsbudget der Gemeinschaft wird in einer Hauptversammlung der Eigentümergemeinschaft genehmigt. Jeder Eigentümer zahlt einen bestimmten Betrag. Der Betrag hängt von der Anzahl der Eigentümer und den Einrichtungen in der Gemeinschaft wie Schwimmbad, Aufzügen oder SPA ab. Nebenkosten: Strom, Wasser, möglicherweise Gas Kommunale Kosten wie die Abholung von Haushaltsmüll (basura) Hausratversicherung und Haushaltsversicherung Telefon-, Fernseh- und Internetnutzung.

5. Ist beim Kauf einer Immobilie in Spanien ein Anwalt erforderlich?

Faq

Beim Kauf einer Immobilie in Spanien ist es nicht zwingend erforderlich, die Dienste eines Anwalts oder Rechtsberaters in Anspruch zu nehmen. Es wird jedoch dringend empfohlen. In Ihrem Heimatland gelten möglicherweise ganz andere Gesetze zum Kauf eines Hauses. Bevor ein Haus in Großbritannien endgültig beim Notar überschrieben werden kann, führt dieser Notar zunächst eine Untersuchung durch, um sicherzustellen, dass mit dem Haus alles rechtlich in Ordnung ist. In Spanien wird dies nicht vom Notar durchgeführt, sondern von einem Anwalt/Berater, der Ihnen zur Seite steht. Dazu gehören Rechts- und Steuerberatung sowie Hilfe bei der richtigen finanziellen Entscheidungsfindung. Vor dieser Untersuchung bittet er den Verkäufer um eine Kopie des Eigentumsnachweises, eine „escritura de compraventa“. Darin sind der Name des Eigentümers, die offizielle Adresse und die Katasterdaten der Immobilie enthalten. Der Anwalt (oder ein anderer Rechtsberater) kann Ihnen dann in einer Reihe von Angelegenheiten behilflich sein. Betrachten Sie die Bewertung des Vertrags: Ist der Verkäufer tatsächlich der rechtmäßige Eigentümer, gibt es Schulden auf dem Grundstück und den Gebäuden und ist die Immobilie völlig legal? Er kann auch prüfen, ob beispielsweise eine Baugenehmigung erteilt wird und ob es zu einer Enteignung kommt. Darüber hinaus kann der Anwalt zu zukünftigen Erbschaften oder Schenkungen, Grundsteuern usw. beraten.

6. Welche steuerlichen Folgen hat der Besitz einer Immobilie in Spanien?

Faq

Natürlich sollten Sie beim Kauf einer Immobilie im Ausland auch die steuerlichen Folgen berücksichtigen. Dies gilt nicht nur für Ihre Steuersituation in Ihrem Heimatland, sondern auch für die im Ausland. Denn auch im Kaufland müssen Sie bestimmte Steuerzahlungen für den Kauf, die Renovierung, den Besitz, die Vermietung und den späteren Verkauf der Immobilie berücksichtigen. Schließlich wird die Immobilie in dem Land besteuert, in dem sie sich befindet. Der Steuerberater kann Ihnen hierzu weitere Informationen geben.

7. Was ist die NIE-Nummer?

Faq

NIE steht für Número de Identidad de Extranjeros, also Identifikationsnummer für Ausländer, und wird vom Innenministerium über die Einwanderungsbehörde der Policía Nacional ausgestellt. Eine NIE ist erforderlich, um in Spanien eine Immobilie zu erwerben. Unser Anwalt kann sich um den NIE-Antrag kümmern.

8. Ist es notwendig, ein Immobilienbüro zu kontaktieren?

Faq

Es ist nicht unbedingt notwendig, aber wir empfehlen Ihnen auf jeden Fall, einen lokalen Makler zu engagieren. Dies kann Ihnen bei der Auswahl der idealen Immobilie helfen, denn eine gute Agentur empfiehlt Ihnen die besten Immobilien/Bauunternehmen und berät Sie unabhängig. Auf diese Weise können Sie Zeit und Geld sparen: Ein gutes Büro kennt den lokalen Markt und trifft eine Auswahl auf der Grundlage Ihrer persönlichen Wünsche und finanziellen Möglichkeiten. Unser Büro schließt Immobilien aus, die Ihren Anforderungen nicht entsprechen. Wir können Ihnen aber auch beraten, welche Region am besten zu Ihnen passt, basierend auf den von Ihnen angegebenen Wünschen/Anforderungen (Art der Lage, Entfernung zu bestimmten Einrichtungen, Stadtzentrum, Strand, aber auch Art der Wohngegend usw.). Mit der Hilfe eines guten Immobilienmaklers können Sie sicher sein, dass Sie Ihre Immobilie am richtigen Standort kaufen. Wir schließen auch Bauunternehmer aus, die nicht kreditwürdig sind oder nicht nach den Qualitätsstandards bauen. Rayos de Sol berechnet Ihnen für diese Beratung und unsere Dienstleistungen keine Kosten, wie jeder Immobilienmakler werden wir immer vom Bauträger oder vom Eigentümer der Immobilie bezahlt. Bei Neubauten haben wir als Makler eine stärkere Position gegenüber dem Bauträger; schließlich sind wir diejenigen, die Ihnen weitere Kunden bringen. Der Entwickler profitiert also sicherlich davon, unseren Kunden zufriedenstellend zu helfen. Der Preis ist derselbe, ob Sie über uns oder direkt vom Entwickler/Eigentümer kaufen, mit dem Vorteil, dass wir wissen, wie man verhandelt. Wenn Sie Rayos de Sol nutzen, haben Sie keine Sprachbarriere: Obwohl die meisten Bauprojekte englischsprachiges Personal haben, ist Englisch oft nicht ganz so, wie wir es für eine fließende Kommunikation gewohnt sind, und manchmal kommt es zu Missverständnissen. Ein Makler mit Mitarbeitern, die zusätzlich zu Ihrer Muttersprache Spanisch sprechen, ist sehr wichtig, um Problemen vorzubeugen. Rayos de Sol ist auch nach der Entscheidung zum Kauf einer Immobilie für Sie da. Im Falle des Kaufs einer Neubauimmobilie werden Sie über den Fortschritt auf dem Laufenden gehalten. Sowohl bei Neubauten als auch bei bestehenden Bauten überprüfen wir den Zustand der Immobilie vor der Fertigstellung beim Notar. Auf der Grundlage dieser ersten Überprüfung können wir den Entwickler/Eigentümer bitten, Mängel vor der Fertigstellung beim Notar zu beheben.

9. Was ist eine Inspektionsreise?

Faq

Eine Immobilie in Spanien zu besitzen ist Ihr Traum, der perfekt verwirklicht werden muss. Deshalb erstellen wir im Voraus eine umfangreiche Bestandsaufnahme all Ihrer Wünsche. Sobald wir eine Auswahl auf der Grundlage Ihrer Wünsche getroffen haben, ist es Zeit, nach Spanien zu reisen, um eine oder mehrere Immobilien zu besichtigen. Natürlich bieten wir Ihnen während Ihrer Besichtigungsreise eine persönliche Beratung. Sie müssen nur die Termine besprechen, zu denen Sie mit uns kommen möchten. Wenn Sie möchten, holen wir Sie vom Flughafen ab und bringen Sie wieder dorthin zurück. Von Ihrem Hotel aus besichtigen wir die ausgewählten Immobilien und zeigen Ihnen diese wunderschöne Region. So erhalten Sie einen guten Eindruck davon, wo sich Ihre neue Immobilie befindet. Wir zeigen Ihnen, wo Sie im Dorf einkaufen können, welche Restaurants bei den Einheimischen beliebt sind und wir zeigen Ihnen auch die schönen Strände, authentischen Dörfer und Städte. Darüber hinaus geben wir Ihnen Ratschläge und stellen Sie dem Anwalt vor. Wir empfehlen einen Besuch von 3 oder 4 Tagen, in denen unser Berater ausreichend Zeit hat, Ihnen die Region vorzustellen und dafür zu sorgen, dass der Kaufvorgang Ihrer Immobilie in Spanien einfach und erfolgreich verläuft.

10. Ist die Investition in eine spanische Immobilie eine gute Wahl?

Faq

Natürlich können wir keine Garantien für zukünftige Erträge geben. In den letzten Jahren sind die durchschnittlichen Immobilienpreise in Spanien Jahr für Jahr gestiegen. Darüber hinaus machen die niedrigen Zinsen der Banken es noch attraktiver, in Immobilien zu investieren. Sie profitieren von steigenden Preisen. Einige unserer Kunden entscheiden sich auch dafür, ihre spanische Immobilie zu vermieten. Auf diese Weise genießen Sie Ihr spanisches Zuhause selbst und können auch Mieteinnahmen erzielen, was es zu einer guten Investition macht.

11. Welche Zahlungsbedingungen gelten beim Kauf einer Immobilie in Spanien?

Faq

Reservierungsvertrag und Anzahlung: Nachdem Sie mit der Immobiliensuche begonnen und Ihre Traumimmobilie in Spanien gefunden haben, wird der verkaufende Immobilienmakler oder Bauträger Sie bitten, einen Reservierungsvertrag (contrato de reserva) zu unterzeichnen. Mit diesem Vertrag kann das Haus während einer bestimmten Frist nicht mehr an andere Interessenten verkauft werden. Innerhalb dieser Frist können Sie die Immobilie und/oder den Bauträger rechtlich prüfen lassen. Anzahlung: Nach der Unterzeichnung werden Sie auch gebeten, direkt eine erste Anzahlung zu leisten. Normalerweise handelt es sich dabei um einen Betrag zwischen 2.500 und 6.000 Euro, der per Karte oder Banküberweisung bezahlt wird. Dieser Betrag dient eigentlich als Garantie und wird bei Lieferung mit dem Gesamtkaufpreis verrechnet. Wenn Sie sich gegen den Kauf entscheiden, verlieren Sie diesen Betrag grundsätzlich. Es ist jedoch möglich, eine Klausel in den Reservierungsvertrag aufzunehmen, die Ihnen das Recht gibt, den Kauf zu stornieren, wenn die rechtliche Untersuchung Unregelmäßigkeiten ergibt. In diesem Fall können Sie den Kauf stornieren und Ihre Anzahlung ganz oder teilweise zurückerhalten. Die Anzahlung wird in der Regel auf das Bankkonto des Maklers/Bauträgers oder das Drittbankkonto des Anwalts des Verkäufers überwiesen. Spätere Zahlungen: Bei Neubauten werden dann Ratenzahlungen geleistet, für die immer eine Bankgarantie für jede Zahlung gestellt wird. Oft werden zwischen 50% und 60% über Raten vor Fertigstellung bezahlt, der Rest (die Schlussrate) zum Zeitpunkt der Fertigstellung beim Notar. Bei Bestandsimmobilien wird in der Regel eine Zahlung von 10% des vereinbarten Kaufpreises (abzüglich des bereits gezahlten Betrags) innerhalb eines Monats verlangt. Die genauen Vereinbarungen hierzu stehen im Reservierungsvertrag. Der Restbetrag wird zum Zeitpunkt der Fertigstellung beim Notar bezahlt.

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