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Rayos de Sol

Steuern bei der Anmietung eines (Ferien-)Hauses in Spanien

März 23, 2023
Steuern bei der Anmietung eines (Ferien-)Hauses in Spanien

Viele Belgier und Niederländer kaufen in Spanien ein (Ferien-)Haus, das sie vermieten möchten. Spanien bleibt ein sehr beliebtes Urlaubsziel und die Mietrendite eines spanischen Ferienhauses bleibt hoch. So erwirtschaften Sie neben Ihrem regulären Gehalt ein zusätzliches Einkommen und können beispielsweise einen Notgroschen für Ihre Rente anlegen. Aber wie sieht es mit der Mietsteuer in Spanien aus?

Steuerliche Vermietung in Spanien: Unsere Experten helfen Ihnen auf Ihrem Weg

Rayos de Sol arbeitet mit Experten zusammen, die sich um alles für Sie kümmern, damit Sie Ihre Erfahrung auf dem spanischen Immobilienmarkt beruhigt beginnen können. Es ist jedoch eine gute Idee, sich vorab über die mit der Vermietung in Spanien verbundenen Steuern zu informieren. Wenn nicht, werden Sie möglicherweise mit unangenehmen Überraschungen konfrontiert, und das möchten wir alle so weit wie möglich vermeiden.

Steuer Spanien Zweitwohnsitz: Niederlande und Belgien

Eine ähnliche Situation gilt in den Niederlanden und Belgien hinsichtlich der Mietsteuer in Spanien. Beide Länder haben mit Spanien ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Konkret bedeutet das, dass Sie in Spanien Steuern zahlen und die Niederlande und Belgien Ihnen eine Befreiung gewähren. Insgesamt müssen Sie Ihre Mieteinnahmen für Ihr spanisches Eigenheim also nur einmal versteuern, und zwar in Spanien.

Verschiedene Festplatten

Wie viel, fragen Sie? Es wird zwischen in Spanien ansässigen und nicht in Spanien ansässigen Personen unterschieden. Für die Bewohner gilt je nach Einkommen ein System mit unterschiedlichen Tarifen. Auf Einkünfte von 0 bis 6.000 Euro werden Sie mit 19 % besteuert. Von 6.001 bis 50.000 Euro gilt ein Steuersatz von 21 %, während alles zwischen 50.001 und 200.000 Euro mit 23 % besteuert wird. Für Einkünfte ab 200.000 Euro gilt ein Satz von 26 %.

Für Nichtansässige gelten zwei Tarife. Vermieter aus der Europäischen Union zahlen 19 % Steuer auf ihre Mieteinnahmen. Für Nichtansässige außerhalb der Europäischen Union erhöht sich dieser auf 24 % und die Kosten können nicht mit den Einnahmen verrechnet werden. Prüfen Sie sorgfältig, in welche Kategorie Sie fallen, um eine gute Vorstellung davon zu bekommen, wie hoch die Mieteinnahmen Ihres spanischen Hauses nach Steuern sein werden.

Im niederländischen oder belgischen Einkommen enthalten

Aber machen Sie keinen Fehler. In den Niederlanden und Belgien müssen Sie Ihre Mieteinnahmen angeben. Sie müssen dies tun, da diese in die Berechnung des Steuersatzes für Ihr Einkommen in Ihrem Heimatland einbezogen werden. Sie werden beispielsweise auf den Steuersatz Ihrer Rente oder Ihres Gehalts angerechnet. Selbstverständlich kennen unsere niederländischen und belgischen Experten die im jeweiligen Land geltenden Steuergesetze und helfen Ihnen bei allen Fragen rund um die Mietsteuer in Spanien.

Kurz- oder langfristig?

Da Sie nun wissen, dass Sie sich bei der Vermietung Ihrer Immobilie in Spanien keine Sorgen um die Steuer machen müssen, können Sie sich mehr auf andere Fragen konzentrieren, die Sie beantworten müssen. Wichtig ist beispielsweise die Entscheidung, ob Sie sich für eine Kurz- oder Langzeitmiete entscheiden. Beide Optionen bieten eine gute Rendite, sind aber dennoch sehr unterschiedlich. Kurzzeitmieten können mehr einbringen, erfordern aber mehr tägliche Organisation. Durch die Langzeitmiete können Sie eine Bindung zu Ihrem Mieter aufbauen und erhalten Sicherheit über die Mieteinnahmen über einen längeren Zeitraum. Lassen Sie sich von Rayos de Sol unterstützen und genießen Sie Ihr spanisches Immobilienabenteuer vom ersten Tag an.

Sie haben noch kein Zuhause und sind auf der Suche nach einer Immobilie zur Miete in Spanien? Sehen Sie sich unser Immobilienangebot über diesen Link an.

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