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Rayos de Sol

Steuern beim Kauf und Verkauf von Immobilien in Spanien

April 14, 2023
Steuern beim Kauf und Verkauf von Immobilien in Spanien

Träumen Sie davon, eine Immobilie in Spanien zu kaufen? Dann gibt es natürlich verschiedene Dinge, die Sie berücksichtigen müssen. Beispielsweise müssen Sie sich rechtzeitig über die steuerliche und rechtliche Seite der Angelegenheit informieren. Unsere Experten helfen Ihnen beim Einstieg und beantworten alle Ihre Fragen. Aber wie hoch sind die Steuern genau, wenn man als Einwohner der Niederlande oder Belgiens ein Haus in Spanien kauft?

Kauf eines Zweitwohnsitzes in Spanien: Steuern in den Niederlanden und Belgien

Möchten Sie als belgischer oder niederländischer Staatsbürger ein Haus in Spanien kaufen? Dann müssen Sie sorgfältig abwägen, welche Steuern Sie zahlen müssen. Ein Zweitwohnsitz in Spanien wird nur dort besteuert und nicht in Belgien oder den Niederlanden. Dies ist auf ein Doppelbesteuerungsabkommen zurückzuführen, das Spanien mit beiden Ländern geschlossen hat. Beim Kauf und Verkauf eines Zweitwohnsitzes in Spanien zahlen Sie daher Steuern an die spanischen Steuerbehörden und nicht an die niederländischen oder belgischen Steuerbehörden. Sie müssen Ihr Ferienhaus in den Niederlanden und in Belgien anmelden, werden aber nur in Spanien besteuert.

Steuerhaus Spanien in Belgien

Als Einwohner Belgiens müssen Sie den Steuerbehörden den Wert Ihres spanischen Eigenheims melden. Allerdings müssen Sie den beizulegenden Zeitwert beim Ficus nicht angeben. 1,1 % bzw. 2 % des Katasterwertes, also des Wertes Ihres Hauses nach Angaben des Finanzamtes, reichen aus. Dieser Betrag kann je nach Zeitraum, in dem Sie Eigentümer der Immobilie sind, gekürzt werden. Abschließend wird von dem erhaltenen Betrag die spanische IBI (Immobiliensteuer) abgezogen.

Dennoch sind Sie in Belgien von der Steuer befreit und zahlen beim Kauf eines Hauses in Spanien keine Steuern. Der Betrag wird einfach in die Berechnung des Steuersatzes für Ihr Einkommen in Belgien einbezogen. Das hört sich alles kompliziert an, aber keine Sorge. Unsere Experten kennen die Besonderheiten des belgischen Steuersystems und sorgen dafür, dass alles in Ordnung ist und bleibt.

Haus in Spanien: Steuer in den Niederlanden

Eine ähnliche Situation gilt in den Niederlanden. Genau wie in Belgien sind Sie in Spanien von der Steuerpflicht für Ihr Haus befreit. Die Angabe Ihres Wohnsitzes in Spanien ist ebenfalls Teil der Bestimmung des Steuersatzes für Ihr Einkommen, allerdings natürlich in den Niederlanden. Sie geben den Wert Ihres spanischen Hauses in Feld 3 Ihrer Steuererklärung ein und er wird von den niederländischen Steuerbehörden ermittelt. Fragen? Kontaktieren Sie uns und wir geben Ihnen eine klare Antwort.

Wie viel Steuern müssen Sie zahlen?

Die Steuern, die Sie beim Kauf Ihres Eigenheims zahlen müssen, variieren. Für ein neu gebautes Haus gilt ein Mehrwertsteuersatz von 10 %. Wenn Sie eine Immobilie kaufen, die speziell zur Vermietung gebaut wurde (und sofort über eine touristische Vermietungslizenz verfügt), zahlen Sie 21 %. Für den Weiterverkauf innerhalb unserer Arbeitsbereiche gelten 10 % an der Costa Blanca und 8 % an der Costa Cálida. Wir informieren Sie bis ins Detail und teilen Ihnen vor dem Kauf mit, in welche Steuerklasse Sie fallen.

Hausverkauf in Spanien: Steuer

Auch wenn Sie Ihr Haus in Spanien verkaufen, müssen Sie natürlich Steuern zahlen. Sie tun dies anhand des Gewinns, den Sie erzielen. In Spanien wird zwischen Einwohnern und Nicht-Einwohnern unterschieden. Wenn Sie zur ersten Kategorie gehören, müssen Sie abhängig vom mit Ihrem Haus erzielten Gewinn einen unterschiedlichen Steuersatz zahlen.

Bei einem Gewinn von bis zu 6.000 Euro zahlen Sie 19 %. Liegt Ihr Gewinn zwischen 6.000 und 50.000 Euro, zahlen Sie 21 %. Bei einem Gewinn zwischen 50.000 und 200.000 Euro werden 23 % abgezogen, zwischen 200.000 und 300.000 gilt ein Satz von 27 %. Schließlich zahlen Sie 28 % bei einem Gewinn von mehr als 300.000 Euro. Lebst du nicht in Spanien? Dann zahlen Sie als Einwohner eines Landes der Europäischen Union 19 %. Für Einwohner eines Landes außerhalb der Europäischen Union erhöht sich dieser Satz auf 24 %.

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